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Wir stellen uns
vor: Unser Verein ist eine als
gemeinnützig anerkannte Selbsthilfeorganisation. Wir vertreten die Belange
blinder und sehbehinderter Menschen in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell
und Mayen-Koblenz, sowie in der Stadt Koblenz. Wer kann Mitglied
werden? Jede Person die das 14. Lebensjahr
vollendet hat und blind oder sehbehindert ist und deren Grad der Behinderung
(GdB) - alleine wegen der Sehbehinderung - 50 oder mehr beträgt. Eine fördernde Mitgliedschaft ist
ebenfalls möglich. Was erwartet Sie
bei uns? ·
Wir
beraten unsere Mitglieder und deren Angehörige in allen Fragen, die im
Zusammenhang mit Blindheit oder Sehbehinderung auftreten können. ·
Wir helfen
bei der Beschaffung von Hilfsmitteln. ·
Wir informieren
bei Veranstaltungen und per Rundschreiben über vereins- und verbandsinterne
Angelegenheiten, sowie über sozialrechtliche Bestimmungen und deren
Änderungen. ·
Wir
treffen uns im Laufe eines Jahres zu einer Mitgliederversammlung, einem
Ausflug, einem Grillfest, einer Herbstveranstaltung und einer
Weihnachtsfeier. Dabei haben unsere Mitglieder die Möglichkeit sich
persönlich kennen zu lernen und Erfahrungen auszutauschen. ·
Ferner
besteht eine Tischballgruppe, die eigene Veranstaltungen durchführt. Beitritt und Beitrag
Der
Beitritt zum Verein kann jederzeit erfolgen.
Ein
entsprechendes Formular und die Datenschutzbestimmungen finden sie hier (PDF-Format) oder hier (Word-Dokument). Beides muss
ausgefüllt und unterschrieben an uns übersand werden. Darüber hinaus
benötigen wir einen Nachweis des GdB, z. B. Kopien von Vor- und Rückseite des
Schwerbehindertenausweises.
Der
Jahresbeitrag beträgt für ordentliche und fördernde Mitglieder 72,00 €. Der
Beitrag für Heimbewohner beträgt zur Zeit und bis auf Weiteres 12,00 €
jährlich.
Bankverbindung: Wir sind
Mitglied
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