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ein Link über das Sehvermögen der
verschiedenen Sehschwächen. Wir stellen uns
vor: Unser Verein ist eine als gemeinnützig
anerkannte Selbsthilfeorganisation. Wir vertreten die Belange blinder und
sehbehinderter Menschen in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell und
Mayen-Koblenz, sowie in der Stadt Koblenz. Wer kann Mitglied
werden? Jede Person die das 14. Lebensjahr
vollendet hat und blind oder sehbehindert ist und deren Grad der Behinderung
(GdB) - alleine wegen der Sehbehinderung - 70 oder mehr beträgt. Dies
entspricht etwa einem Sehvermögen von 0,1 (10 %). Eine fördernde Mitgliedschaft ist
ebenfalls möglich. Was erwartet Sie
bei uns? ·
Wir
beraten unsere Mitglieder und deren Angehörige in allen Fragen, die im
Zusammenhang mit Blindheit oder Sehbehinderung auftreten können. ·
Wir helfen
bei der Beschaffung von Hilfsmitteln. ·
Wir
informieren bei Veranstaltungen und per Rundschreiben über vereins- und
verbandsinterne Angelegenheiten, sowie über sozialrechtliche Bestimmungen und
deren Änderungen. ·
Wir
treffen uns im Laufe eines Jahres zu einer Mitgliederversammlung, einem
Ausflug, einem Grillfest, einer Herbstveranstaltung und einer
Weihnachtsfeier, sowie monatlich am Stammtisch. Dabei haben unsere Mitglieder
die Möglichkeit sich persönlich kennen zu lernen und Erfahrungen
auszutauschen. ·
Ferner
besteht eine Frauengruppe, die zusätzliche Veranstaltungen durchführt. Beitritt und Beitrag
Der
Beitritt zum Verein kann jederzeit erfolgen.
Ein
entsprechendes Formular und die Datenschutzbestimmungen finden sie hier (PDF-Format) oder hier (Word-Dokument). Beides muss
ausgefüllt und unterschrieben an uns übersand werden. Darüber hinaus
benötigen wir einen Nachweis des GdB, z. B. Kopien von Vor- und Rückseite des
Schwerbehindertenausweises.
Der
Jahresbeitrag beträgt für ordentliche und fördernde Mitglieder 60,00 €. Der Beitrag
für Heimbewohner beträgt zur Zeit und bis auf Weiteres 6,00 € jährlich.
Bankverbindung: Wir sind
Mitglied
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